Wir bieten Sicherheitslösungen für die Modernisierung Ihres Hauses oder der Eigentumswohnung an.
Zuschuss für besseren Einbruchschutz erhalten Sie dabei von der staatlichen KfW Bankengruppe.
Quelle: KFW – Bank aus Verantwortung
Das wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 1.600 Euro
- Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Für Eigentümer und Mieter
- Sie können alternativ einen Kredit bei der KFW beantragen
Erhalten Sie den Zuschuss?
Die KFW fördert Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum erhöhen. Zum Beispiel:
- Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Hinweis: Infraschallanlagen (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert - Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig:
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördert die KFW verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördert die KFW ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261, 262) . Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus den Zuschuss 461wählen.
Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegensprechanlagen und Kamerasysteme (Videotechnik, Türkommunikation, Bewegungsmelder) – diese werden im Produkt Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gefördert
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet
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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen!
Die KFW fördert Sie als Privatperson – unabhängig vom Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Höhe des Zuschusses pro Antrag
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz zahlt Ihnen die KFW einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderfähige Investitionskosten | Höhe Ihres Zuschusses |
---|---|
weniger als 500 Euro | kein Zuschuss |
500 Euro bis 1.000 Euro | 20 % |
über 1.000 Euro bis 15.000 Euro | 10 % |
darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten | kein Zuschuss |
Sie wollen einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitionszuschuss von 600 Euro.
Die Polizei unterstützt Sie gerne bei der Planung, Ihre Immobilie sicherer zu machen. Lassen Sie sich am besten vor Ort kompetent beraten. Die polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe und weitere wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz finden Sie unter www.k-einbruch.de.
Planen Sie auch energetische Sanierungsmaßnahmen? Dann kombinieren Sie für Ihre verschiedenen Vorhaben mehrere KfW-Förderprodukte.
Nutzen Sie hierfür die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261, 262) . Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus den Zuschuss 461 wählen.
Zuschuss beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt bevor Sie mit den Arbeiten beginnen!
Bitte beachten Sie:
Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum finden Sie unter Punkt „Wie geht´s weiter?“ Ihrer Zusage. Die KFW kann den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt haben.
Sobald Sie die Zusage für die Förderung bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität nach – schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Sollte dieser nicht erfolgreich gewesen sein, können Sie anschließend zwischen Video-Identifizierung (empfohlen) und dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Informationen zum Ablauf der Identifizierung finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschussportal unter Punkt 2 Mit Arbeiten beginnen.
Nun können Sie mit den Arbeiten starten.
Zuschuss erhalten
Ihr Vorhaben ist wie geplant umgesetzt und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten für das Vorhaben erfassen sowie die entsprechenden Rechnungen hochladen.
Hinweis:
Bitte senden Sie uns keine Original-Unterlagen per Post zu an die KFW – die Unterlagen werden nicht an Sie zurückgeschickt.
Anschließend zahlt die KFW den Investitionszuschuss an Sie aus.
Informationen zum Hochladen der Rechnungen finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschussportal, unter Punkt 3 Nachweise hochladen.
Klicken sie HIER für weitere Informationen.
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