Wir bieten Sicherheitslösungen für die Modernisierung Ihres Hauses oder der Eigentumswohnung an.
Zuschuss für besseren Einbruchschutz erhalten Sie dabei von der staatlichen KfW Bankengruppe.

Quelle: KFW – Bank aus Verantwortung

Das wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 1.600 Euro
  • Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
  • Für Eigentümer und Mieter
  • Sie können alternativ einen Kredit bei der KFW beantragen
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Erhalten Sie den Zuschuss?

Was fördert die KFW Bankengruppe!

Die KFW fördert Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruch­schutz an Ihrem Wohn­eigentum erhöhen. Zum Beispiel:

  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
    Hinweis: Infraschallanlagen  (PDF, 194 KB, barrierefrei) werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion


Wichtig:

Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördert die KFW verschiedene Nebenarbeiten.

Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen  (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)

Den Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen fördert die KFW ausschließlich in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261, 262) . Alternativ können Sie bei Einzel­maßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienz­haus den Zuschuss 461wählen.

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Baugebundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme (Video­technik, Türkommunikation, Bewegungs­melder) – diese werden im Produkt Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B) gefördert
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungsbetrieb
  • Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungs­elektronik zum Beispiel Smart­phone oder Tablet

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Für unterschiedliche Vor­haben können Sie auch mehrere Förder­produkte gleich­zeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamt­summe Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen!

Wen fördert die KFW?

Die KFW fördert Sie als Privat­person – unabhängig vom Alter – wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder
  • Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung  ab) sind.
Konditionen?

Höhe des Zuschusses pro Antrag

Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz zahlt Ihnen die KFW einen Zuschuss für förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.

Förder­fähige Investitions­kosten Höhe Ihres Zuschusses
weniger als 500 Euro kein Zuschuss
500 Euro bis 1.000 Euro 20 %
über 1.000 Euro bis 15.000 Euro 10 %
darüber hinausgehende förder­fähige Investitions­kosten kein Zuschuss
Beispiel:
Sie wollen einbruch­hemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt
5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitions­zuschuss von 600 Euro.
So funktioniert´s
Maßnahme mit der Polizei planen
Die Polizei unterstützt Sie gerne bei der Planung, Ihre Immobilie sicherer zu machen. Lassen Sie sich am besten vor Ort kompetent beraten. Die polizeilichen Beratungs­stellen in Ihrer Nähe und weitere wichtige Informationen rund um den Einbruch­schutz finden Sie unter www.k-einbruch.de.
Kombinationsmöglichkeit mit weiteren Förder­produkten prüfen
Planen Sie auch ener­getische Sanierungs­maß­nahmen? Dann kombinieren Sie für Ihre verschiedenen Vorhaben mehrere KfW-Förder­produkte.

Nutzen Sie hierfür die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Förder­produkt Wohngebäude – Kredit (261, 262) . Alternativ können Sie bei Einzel­maßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienz­haus den Zuschuss 461 wählen.

Zuschuss beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt bevor Sie mit den Arbeiten beginnen!

Informationen zum KfW-Zuschussportal

Direkt zum KfW-Zuschussportal

Bitte beachten Sie: 

Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablauf­datum finden Sie unter Punkt „Wie geht´s weiter?“ Ihrer Zusage. Die KFW kann den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragt haben.

Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für die Förderung bekommen haben, weisen Sie bitte Ihre Identität  nach – schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Sollte dieser nicht erfolgreich gewesen sein, können Sie anschließend zwischen Video-Identifizierung (empfohlen) und dem Post­ident-Verfahren der Deutschen Post wählen.

Informationen zum Ablauf der Identifizierung finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschuss­portal unter Punkt 2 Mit Arbeiten beginnen.

Nun können Sie mit den Arbeiten starten.

Zuschuss erhalten

Ihr Vorhaben ist wie geplant umgesetzt und Sie haben Ihre Identität  nach­gewiesen? Dann können Sie im KfW-Zuschuss­portal die Gesamt­kosten für das Vorhaben erfassen sowie die entsprechenden Rechnungen  hochladen.

Hinweis:
Bitte senden Sie uns keine Original-Unterlagen per Post zu an die KFW – die Unterlagen werden nicht an Sie zurückgeschickt.

Anschließend zahlt die KFW den Investitions­zuschuss an Sie aus.

Informationen zum Hoch­laden der Rechnungen finden Sie auf der Seite zum KfW-Zuschussportal, unter Punkt 3 Nachweise hochladen.

Weitere Infos unter

Klicken sie HIER für weitere Informationen.

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